Fortbildungszertifikat

Gute Beratung ist kein Zufall. Fortbildungen gewinnen in der heutigen Zeit immer mehr an Bedeutung. Regelmäßige Teilnahmen an qualifizierten Seminaren tragen dazu bei, dass der Apotheker und das Apothekenpersonal informiert bleiben und ihre Kundschaft fachgerecht und kompetent beraten können.

Apotheker und nicht approbiertes Apothekenpersonal können ihre Fortbildungsaktivitäten durch ein freiwilliges Fortbildungszertifikat der Apothekerkammer Niedersachsen, für das keine Gebühren erhoben werden, dokumentieren lassen. Voraussetzung für die Ausstellung eines Zertifikats ist der Nachweis sogenannter Fortbildungspunkte.

Apotheker benötigen mindestens 150 Fortbildungspunkte, Pharmazeutisch-technische Assistenten 100 Fortbildungspunkte. Die Punkte dürfen bei Antragstellung nicht älter als drei Jahre alt sein.

Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) müssen dafür innerhalb von drei Jahren mindestens 70 Fortbildungspunkte nachweisen.

Für den Nachweis der Teilnahme an Veranstaltungen der Apothekerkammer Niedersachsen genügt ein Ausdruck des Onlinepunktekontos. Für alle anderen Veranstaltungen bitte entsprechende Nachweise beifügen.


Fortbildungspunktekonto

Sie können Ihren persönlichen Fortbildungspunktestand über eine Onlinedatenbank im Internet abrufen und eigenständig verwalten.

Wo finden Sie Ihre Fortbildungspunkte?
Der Menüpunkt „Punktekonto“ liegt im passwortgeschützten Bereich. Loggen Sie sich mit Ihrem persönlichen Kennwort auf der Internetseite über den Menüpunkt „Login“ ein. Das „Punktekonto“ finden Sie unter der Rubrik Fortbildung.

Alle Fortbildungen, die Sie bei der Apothekerkammer Niedersachsen besucht und für die Sie Fortbildungspunkte erworben haben, werden Ihnen automatisch angezeigt und addiert. So haben Sie zu jeder Zeit einen Überblick über Ihre besuchten Veranstaltungen und Ihren aktuellen Punktestand.

Fortbildungspunkte, die Sie bei Fremdveranstaltungen erworben haben, können Sie direkt am Bildschirm mit wenigen Mausklicks selbst eintragen.