Mitgliedschaft

Sofern Sie im Besitz der Approbation als Apotheker sind und Ihren Beruf in Niedersachsen ausüben, oder Sie Ihren Beruf nicht ausüben und Ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben, gehören Sie der Apothekerkammer Niedersachsen als Mitglied an.

Apotheker, die die Erlaubnis zur Ausübung des Berufs nach § 11 der Bundes-Apothekerordnung (BApO) besitzen, sind für die Dauer der in Niedersachsen gültigen Berufserlaubnis ebenfalls Kammermitglieder.

Auch Pharmazeuten im Praktikum (PhiP), die ihre Beschäftigung in Niedersachsen ausüben, sind Kammermitglieder.

Kammerbeitrag

Für Approbierte und nach § 11 BApO tätige Kammermitglieder, die einer pharmazeutischen Tätigkeit nachgehen, wird ein Kammerbeitrag erhoben. Über den zu zahlenden Betrag wird einmal jährlich ein Beitragsbescheid (Rechnung) erteilt.

Sie wollen sich als Mitglied anmelden?

Lassen Sie uns bitte das Formular „Stammdatenblatt für Apotheker“ ausgefüllt und unterschrieben zukommen.

Personalmeldungen

Personalmeldungen sind wichtige Dokumente.

Gemäß § 15 der Satzung der Apothekerkammer Niedersachsen sind die Leiter von öffentlichen und Krankenhausapotheken verpflichtet, das in ihrem Betrieb tätige pharmazeutische Personal bei der Kammer an- und abzumelden. Die Meldung ist auf dem von der Kammer herausgegebenen Formblatt „Apothekenpersonal“ vorzunehmen.

Von Apothekern und Pharmazeuten im Praktikum, die in Wissenschaft, Industrie oder Verwaltung (WIV) tätig sind, ist die Anmeldung bei der Kammer gemäß § 4 Kammergesetz für die Heilberufe (HKG) selbst vorzunehmen.

Aufgrund der Personalmeldungen führt und aktualisiert die Kammer Personalverzeichnisse.

Für spätere Nachweise von Beschäftigungszeiten (z. B. für die gesetzliche Rentenversicherung) ist es von großer Wichtigkeit, dass der Beginn oder die Beendigung einer Berufstätigkeit, Änderungen des Ausbildungsstandes (Prüfungen, Approbation), Mutterschutzfristen oder Elternzeiten, genauestens und lückenlos dokumentiert werden.

Auch die Berechnung des Kammerbeitrages ist von der ordnungsgemäßen und zeitnahen Abgabe der Personalmeldungen abhängig.

Personalmeldungen von approbierten Mitarbeitern, nach §11 BApO tätigen Mitgliedern sowie Pharmazeuten im Praktikum, werden an unser Versorgungswerk, die Apothekerversorgung Niedersachsen, weitergeleitet.


Es besteht hier die Möglichkeit, das Formular „Apothekenpersonal“ digital auszufüllen, abzuspeichern und anschließend herunterzuladen.